Bußgelder

Bußgelder auf dem Fahhrad

Fahrrad ohne Klingel, Schlussleuchte oder Rückstrahler fahren: 10 Euro
Personen auf verbotene Weise befördern (Lenkstange, Gepäckträger):
Mitgenommen werden, dürfen nur Kinder bis zu 7 Jahren in einem dafür vorgesehenen Kindersitz
10 Euro
Freihändig fahren: 10 Euro
Sich mit dem Rad an ein fahrendes Fahrzeug hängen: 10 Euro
Ohne Anzeigen der Richtungsänderung abbiegen: 10 Euro
Bei Dunkelheit ohne Licht fahren: 10 Euro
Mit defekten Bremsen fahren: 25 Euro
Ein haltendes/parkendes Auto beim Vorbeifahren beschädigen: 35 Euro
Mit Kopfhörer fahren: 10 Euro
Telefonieren mit dem Handy 15 Euro
Nach links abbiegen aber dabei nicht der Radverkehrsführung folgen:
mit Behinderung eines anderen:
mit Gefährdung eines anderen:
mit Sachbeschädigung:

15 Euro
20 Euro
25 Euro
Radweg nicht benutzt:
mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen:
mit Sachbeschädigung:
Gilt auch für Rennrad-Fahrer!

20 Euro
25 Euro
30 Euro
Auf gemeinsamen Rad- und Gehweg auf Fußgänger keine Rücksicht nehmen:
mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen:
mit Sachbeschädigung:

15 Euro
20 Euro
25 Euro
Von der falschen Seite in die Einbahnstraße fahren:
mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen:
mit Sachbeschädigung:

15 Euro
20 Euro
30 Euro
Vorfahrt nicht beachtet:
mit Behinderung eines anderen:
mit Gefährdung eines anderen:
mit Sachbeschädigung:
20 Euro
25 Euro
30 Euro
Bei Rot über die Ampel:
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot
bei mehr als einer Sekunde Rotlicht: 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot
bei mehr als einer Sekunde Rotlicht und mit Gefährdung oder Sachbeschädigung:
4 Punkte und ein Monat Fahrverbot

125 Euro
125 Euro

200 Euro

Mit 1,6 Promille unterwegs: Führerscheinentzug
Unfallbeteiligung ab 0,3 Promille: Führerscheinentzug
Es ist grundsätzlich verboten in alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Gilt auch für Fußgänger!

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