Bußgelder
Bußgelder auf dem Fahhrad
| Fahrrad ohne Klingel, Schlussleuchte oder Rückstrahler fahren: | 10 Euro |
| Personen auf verbotene Weise befördern (Lenkstange, Gepäckträger): Mitgenommen werden, dürfen nur Kinder bis zu 7 Jahren in einem dafür vorgesehenen Kindersitz |
10 Euro |
| Freihändig fahren: | 10 Euro |
| Sich mit dem Rad an ein fahrendes Fahrzeug hängen: | 10 Euro |
| Ohne Anzeigen der Richtungsänderung abbiegen: | 10 Euro |
| Bei Dunkelheit ohne Licht fahren: | 10 Euro |
| Mit defekten Bremsen fahren: | 25 Euro |
| Ein haltendes/parkendes Auto beim Vorbeifahren beschädigen: | 35 Euro |
| Mit Kopfhörer fahren: | 10 Euro |
| Telefonieren mit dem Handy | 15 Euro |
| Nach links abbiegen aber dabei nicht der Radverkehrsführung folgen: mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen: mit Sachbeschädigung: |
15 Euro 20 Euro 25 Euro |
| Radweg nicht benutzt: mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen: mit Sachbeschädigung: Gilt auch für Rennrad-Fahrer! |
20 Euro 25 Euro 30 Euro |
| Auf gemeinsamen Rad- und Gehweg auf Fußgänger keine Rücksicht nehmen: mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen: mit Sachbeschädigung: |
15 Euro 20 Euro 25 Euro |
| Von der falschen Seite in die Einbahnstraße fahren: mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen: mit Sachbeschädigung: |
15 Euro 20 Euro 30 Euro |
| Vorfahrt nicht beachtet: mit Behinderung eines anderen: mit Gefährdung eines anderen: mit Sachbeschädigung: |
20 Euro 25 Euro 30 Euro |
| Bei Rot über die Ampel: mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot bei mehr als einer Sekunde Rotlicht: 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot bei mehr als einer Sekunde Rotlicht und mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot |
125 Euro 125 Euro 200 Euro |
| Mit 1,6 Promille unterwegs: Führerscheinentzug | |
| Unfallbeteiligung ab 0,3 Promille: Führerscheinentzug | |
| Es ist grundsätzlich verboten in alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen. Gilt auch für Fußgänger! |
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